„Ich kündige“. Diesen Satz wollte sicher jeder schon mal zum Chef sagen. Ganz so knallhart muss die Kündigung aber nicht ausgesprochen werden – ein gutes Arbeitszeugnis ist sicherlich mit etwas mehr Respekt und Fingerspitzengefühl zu erreichen.
Damit die Kündigung gut über die Bühne geht, sind einige Dinge wichtig. Hier findest du nützliche Tipps, wie du die Kündigung professionell abwickelst.
Es gibt viel Gründe …
Den Job zu kündigen ist nur in den seltensten Fällen eine Kurzschlussreaktion, sondern meist vielmehr das Ergebnis einer länger andauernden Unzufriedenheit. Bevor du gehst, solltest du dir über die Gründe genau im Klaren sein, damit im neuen Job nicht die nächste Enttäuschung wartet.
Mögliche Gründe sind:
- zu niedriges Gehalt
- wenige Herausforderungen
- fehlende Weiterbildungschancen
- Unzufriedenheit mit den Kollegen oder dem Chef
- Langeweile
- Keine familienfreundlichen Arbeitszeiten
Richtig kündigen – 8 Tipps für einen professionellen Abgang
Beachte folgende Tipps, wenn du kündigen und deinen Job professionell beenden willst.
Tipp 1: Rechtlich alles beachten
Schau dir deinen Arbeitsvertrag näher an, bevor du die Kündigung planst. Hier steht alles drin, welche Fristen du einhalten musst und wann ein Vertragsende möglich ist. Wenn du zur Konkurrenz wechselst, solltest du vorab prüfen, ob dazu eine Klausel in deinem Vertrag steht. Manche Unternehmen haben darin ein Konkurrenzverbot und Vertragsstrafen formuliert.
Tipp 2: Arbeitsplatz vorbereiten
Manche Arbeitgeber reagieren auf eine Kündigung sehr empfindlich und stellen dich sofort frei. Wenn du noch Aufgaben beenden und Daten von deinem Rechner sichern möchtest, solltest du dies vor dem entscheidenden Kündigungsgespräch tun und dir bis dahin jeglichen Hinweis auf deine Pläne verkneifen.
Tipp 3: Sprich zuerst mit deinem Chef
Dein direkter Vorgesetzter sollte zuerst informiert werden. Keinesfalls solltest du vorab mit deinen Kollegen darüber sprechen, um Gerüchte und Intrigen zu vermeiden, die später für dich nachteilig sein könnten.
Statt deinem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben auf den Tisch zu knallen, ist ein persönliches Gespräch vorab sinnvoll. So kann dein Chef besser einschätzen, was zu deiner Entscheidung geführt hat und ein sauberer Schlussstrich ist von beiden Seiten möglich.
Auf die Frage, warum du kündigen möchtest, solltest du dir eine souveräne Antwort überlegen, die kein Zweifel an deiner Entscheidung aufkommen lässt. Um noch ein gutes Arbeitszeugnis zu bekommen, solltest du im Gespräch möglichst cool bleiben, statt deinen ganzen Frust rauszulassen. Im Anschluss solltest du die Kündigung schriftlich einreichen.
Tipp 4: Taktvoll und höflich
Da du nicht weißt, wer dir im weiteren Berufsleben vielleicht noch ein zweites Mal begegnen wird, solltest du deinem Chef und den Kollegen trotz Kündigung weiter professionell und höflich begegnen. Betone die Vorteile deiner Arbeit in dieser Firma und was du alles lernen konntest, statt deine Gründe für deinen Weggang zu detailliert auszubreiten.
Tipp 5: Überlege dir einen gute Begründung
Du musst zwar keinen Grund nennen, kannst dir aber durchaus einen offiziellen Kündigungsgrund überlegen, den jeder verstehen wird. So vermeidest du, schlecht über deinen Arbeitgeber zu reden und stoppst auch die Gerüchteküche.
Mögliche Gründe, die jeder versteht, sind zum Beispiel:
- Du möchtest wegen Nachwuchs einen familienfreundlicheren Arbeitsplatz antreten.
- Du willst dich beruflich weiterentwickeln und vielleicht sogar mehr Verantwortung übernehmen, was im alten Job nicht möglich ist.
- Du ziehst in eine andere Stadt.
Tipp 6: Die Kündigung richtig schreiben
Hast du es deinem Chef bereits mitgeteilt, fehlt noch das offizielle schriftliche Kündigungsschreiben. Dieses muss fristgerecht eingehen, damit es wirksam wird. Daher solltest du hier keine Fehler machen. Passende Kündigungsvorlagen findet du zum Beispiel online.
Eine Kündigung ist rechtskräftig, wenn sie fristgerecht schriftlich eingereicht und rechtlich sicher formuliert wird.
Enthalten sein müssen:
- Absender &Adressat (Arbeitgeber)
- Datum
- Betreff: Kündigung
- Erklärung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- fristgerechten Kündigungstermin erwähnen
- Grußformel und die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Unterschrift
Wichtig: Lass dir den Eingang des Kündigungsschreibens unbedingt schriftlich bestätigen! Auf Nummer sicher gehst du mit dem Versand per Einschreiben mit Rückschein.
Tipp 7: Professionell weiterarbeiten
Auch nach deiner Kündigung gilt: Verhalte dich stets korrekt und gehe deiner Arbeit nach wie sonst auch. Dazu gehören weiterhin Pünktlichkeit, die Einhaltung der Arbeitszeit und die Erledigung aller anfallenden Tätigkeiten. Vergiss nicht, rechtzeitig eine korrekte Übergabe an Kollegen zu erledigen. Wenn wenig Zeit bleibt, kannst du auch anbieten, bei offenen Rückfragen noch erreichbar zu sein. Eine kurze Abschiedsmail an alle Kollegen ist ebenfalls möglich.
Tipp 8: Abschied feiern
Eine kleine Abschiedsfeier gehört dazu, wenn du länger im Unternehmen tätig warst. Eine kleine Runde in der Büroküche ist dabei ebenso möglich wie eine gemeinsame Runde in der Lieblingsbar.
Wenn du willst, kannst du noch ein paar nette Abschiedsworte vorbereiten und dich bei allen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn du dich nicht im Guten trennst, zeugt es von Größe und Persönlichkeit, wenn du nicht ohne einen Abschied aus dem Unternehmen gehst.
FAQ
Muss ich meinem alten Arbeitgeber mitteilen, in welcher Firma ich den neuen Job habe?
Nein, das musst du nicht. In einigen Fällen kann es sogar sinnvoller sein, das zu verschweigen, um einen vorbehaltlosen Neustart dort nicht zu gefährden.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Probezeit beträgt in den meisten Fällen 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit kannst du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, wenn du feststellst, dass der Job so gar nicht zu dir passt. Ist die Probezeit länger als 6 Monate angesetzt, sind es meist 4 Wochen Kündigungsfrist.
Wo finde ich schnell einen neuen passenden Job?
Wenn du nach der Kündigung noch keinen neuen Job hast, aber dringend einen brauchst, kannst du dich in Jobbörsen umschauen. Xing und viele weitere Portale ermöglichen dir einen regen Austausch mit vielen Arbeitgebern und eventuell auch den beruflichen Neustart.
Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, er ist verpflichtet dazu, denn nach § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Fordere den Arbeitgeber am besten schon im Kündigungsschreiben auf, dir ein Arbeitszeugnis auszuhändigen.
Muss ich mich arbeitslos melden?
Ja, wenn du keine neuen Job in Aussicht hast, solltest du dich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Was tue ich bei Problemen mit der Kündigung?
Macht dir dein Arbeitgeber Probleme, weil du kündigen möchtest oder hast du gar wichtige Fristen nicht eingehalten? Wenn das Arbeitsverhältnis nicht im Guten auseinander geht oder sogar noch Lohnzahlungen offen sind, solltest du dir professionelle Unterstützung suchen. Zum Beispiel bei einem Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht gut auskennt (z. B. kanzleibks.de).
Wie ist deine letzte Kündigung verlaufen? Hinterlasse uns gerne einen Kommentar mit deinen persönlichen Erfahrungen.
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